Stand: 28.10.2026
Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen mit festem Termin kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für die Ticketanmeldung gilt daher grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Unabhängig davon können Kulanzregelungen durch die Veranstaltungsorganisation im Einzelfall getroffen werden.